Ab Wintersemester 2012/13 tritt in den Bachelor-Studiengängen Mathematik, Informatik und Angewandte Informatik eine Ergänzung der Studienordnung in Kraft. Diese regelt den einmaligen Wechsel des Neben- bzw. Anwendungsfaches. Prinzipiell ist ein Wechsel dann möglich, wenn das ursprüngliche Neben-/Anwendungsfach noch nicht 'endgültig nicht bestanden' ist und der Wechsel nicht zu einer Studienzeitverlängerung gemäß § 17 Abs. 3 der Prüfungsordnung führt.
Für den Wechsel muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Die Änderungssatzung wird veröffentlicht, sobald sie im Verkündungsblatt der FSU erschienen ist.
Hinweis: Anträge nach dieser Änderungsregelung werden ab sofort entgegengenommen.