Änderung der Studienordnung LAG/LAR Informatik

Unmittelbar gültig für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
  • Lehramt Informatik

Meldung vom:

Im Verkündungsblatt der FSU Jena Nr. 2/2020 vom 29.04.2020 wurde die Erste Änderung der fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Informatik für das Studium und die Prüfungen in Studiengängen für ein Lehramt an Gymnasium / an Regelschulen veröffentlicht.

Was ist neu?
  1. Gymnasium: Im Pflichtbereich entfällt das Modul FMI-IN3006 Digitale Signalverarbeitung. Ein weiteres Wahlvertiefungsfach wird eingeführt.
  2. Regelschule: Im Pflichtbereich entfällt das Modul FMI-IN0021 Grundlagen der Informations- und Softwaresysteme. Ein weiteres Wahlvertiefungsfach wird eingeführt.
Wesentliche Änderungen im Überblick

1.  Pflichtbereich

  • Gymnasium: Der Umfang der Pflichtmodule reduziert sich um 6 LP auf 66 LP.
  • Regelschule: Der Umfang der Pflichtmodule reduziert sich um 6 LP auf 58 LP.

2.  Wahlpflichtbereich

  • Gymnasium: Ein 3. Wahlvertiefungsfach wird eingeführt. Der Umfang des Wahlpflichtbereiches erhöht sich auf 29 LP. 
  • Regelschule: Ein 2. Wahlvertiefungsfach wird eingeführt. Der Umfang des Wahlpflichtbereiches erhöht sich auf 22 LP. 

3.  Externer LinkNeuer Regelstudienplan

Gültigkeit

Für alle Studierende mit Studienbeginn ab WS 2020/21. 

Für Studierende höherer Semester gilt:

Studierende, die vor Inkrafttreten der Änderungen der Studienordnung (zum 1. Oktober 2020) ihr Studium begonnen haben, können innerhalb eines Jahres im Prüfungsamt erklären (formlos), dass sie ihr Studium nach der neuen Studienordnung fortsetzen wollen