Ja, das ist möglich. Wenn Sie Informatik (M.Sc.) in der alten Studienordnung von 2016 studieren, dann können Sie zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 einen Antrag im Prüfungsamt zum Wechsel der Studienordnung einreichen.
In diesem Fall werden alle bereits erbrachten Leistungen und alle Prüfungsanmeldungen in die neue Studienordnung überführt.
Ein mögliches Argument dafür ist zum Beispiel die deutlich größere Flexibilität im neuen Regelstudienplan.
Von einem prophylaktischen Wechsel ohne Grund in die neue Studienordnung raten wir vor allem wegen des hohen bürokratischen Aufwands für unser Studien- und Prüfungsamt ab.