Frege-Kolleg
Das strukturierte Promotionsprogramm unserer Fakultät
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung - Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer ab. Die Vereinbarung (siehe Formulare) legt das Thema der Dissertation, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Promovierenden fest.
2. Schritt: Registrierung bei doc-in - Die Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Doktorandinnen und Doktoranden rufen die doc-in-Startseite auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Bitte Adressänderungen/ E-Mail/ Namensänderung melden.
3. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand/in - Die Doktorandinnen und Doktoranden können Ihre Unterlagen während der Sprechzeiten in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen oder per Post zusenden (bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen):
4. Schritt: Entscheidung über Annahme als Doktorandin/Doktorand - Der Fakultätsrat entscheidet in der Regel innerhalb von einem Monat über die Annahme als Doktorandin/Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme wird schriftlich mitgeteilt.
Schritt 5: Überweisung der Promotionsgebühr (siehe Merkblatt)
Schritt 6: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Formular + Merkblatt)
Schritt 7: Bestellung Promotionskommission/ Verfahrenseröffnung - Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin/Der Doktorand wird schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.
Schritt 8: Gutachteneinholung - Die vom Fakultätsrat bestätigten Gutachterinnen und Gutachter werden von der Promotionsstelle gebeten ihre Gutachten zu erstellen.
Schritt 9: Auslagefrist der Gutachten - Nach Eingang aller Gutachten sind gemäß § 8 Absatz 7 der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik die HSL und die Habilitierten der Fakultätl berechtigt, innerhalb von drei Wochen schriftlich zur Dissertation Stellung zu nehmen.
Schritt 10: Festsetzung des Disputationstermins und Durchführung - Bei der Terminfindung ist die Promotionsstelle sehr gern behilflich.
Schritt 11: Abschluss des Promotionsverfahrens - Der Dekan informiert die Doktorandin / den Doktorand über den Abschluss des Verfahrens und weist daraufhin, dass die Promotion durch die Aushändigung der Urkunde vollzogen wird, sobald der Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation gemäß § 13 Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik Genüge getan ist. Wichtige Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie hier: ThULB: Hochschulschriften (Abgabe) (uni-jena.de)Externer Link
Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation
Schritt 9: Aushändigung der Promotionsurkunde - Nach Abschluss des Promotionsverfahren wird die Urkunde vorbereitet und liegt zur Aushändigung vor. Wenn auch die Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare der Bibliothek vorliegt, erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten die Promotionsurkunde. Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht den Doktorgrad zu führen.
Die Promotionsgebühr beträgt derzeit 130,00 € und ist einzuzahlen auf das Konto: