Symbolfoto Doktorhut

Promotion

Symbolfoto Doktorhut
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Frege-Kolleg und PhD-Seminare

Frege Portrait
Das strukturierte Promotionsprogramm unserer Fakultät
Doktorand in einem Seminar
There is a weekly Seminar mainly for PhD Students of our faculty.

Informationen und Dokumente

Rechtsvorschriften
Ablauf von Promotionsverfahren (Annahme Doktorand:in)

1. Schritt: Betreuungsvereinbarung - Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer ab. Die Vereinbarung (siehe Formulare) legt das Thema der Dissertation, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Promovierenden fest. 

2. Schritt: Registrierung bei doc-in - Die Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Doktorandinnen und Doktoranden rufen die doc-in-Startseite auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Bitte Adressänderungen/ E-Mail/ Namensänderung melden.

3. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand/in - Die Doktorandinnen und Doktoranden können Ihre Unterlagen während der Sprechzeiten in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen oder per Post zusenden (bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen): 

  • Betreuungsvereinbarung (siehe Formulare)
  • Antrag auf Annahme als Doktorand (Ausdruck aus doc-in; im Original unterzeichnet durch die Doktorandin/den Doktoranden und die Betreuerin/den Betreuer bzw. die Betreuerinnen und Betreuer)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • Beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Hochschulabschlusses
    • Bei Abschlussdokumenten, die von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgestellt wurden, sind bei Vorlage der Originaldokumente einfache Kopien ausreichend.
    • Bei Masterabschlüssen (oder anderen gestuften Hochschulabschlüssen) sind auch beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Bachelorabschlusses einzureichen.
    • Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) - Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, sollen auf der Personalausweiskopie geschwärzt werden.

4. Schritt: Entscheidung über Annahme als Doktorandin/Doktorand - Der Fakultätsrat entscheidet in der Regel innerhalb von einem Monat über die Annahme als Doktorandin/Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme wird schriftlich mitgeteilt.

Ablauf von Promotionsverfahren (Eröffnung)

Schritt 5: Überweisung der Promotionsgebühr (siehe Merkblatt)

Schritt 6: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Formular + Merkblatt)

Schritt 7: Bestellung Promotionskommission/ Verfahrenseröffnung - Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin/Der Doktorand wird schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.

Schritt 8: Gutachteneinholung - Die vom Fakultätsrat bestätigten Gutachterinnen und Gutachter werden von der Promotionsstelle gebeten ihre Gutachten zu erstellen.

Schritt 9: Auslagefrist der Gutachten - Nach Eingang aller Gutachten sind gemäß § 8 Absatz 7 der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik die HSL und die Habilitierten der Fakultätl berechtigt, innerhalb von drei Wochen schriftlich zur Dissertation Stellung zu nehmen.

Schritt 10: Festsetzung des Disputationstermins und Durchführung - Bei der Terminfindung ist die Promotionsstelle serh gern behilflich.

Ablauf von Promotionsverfahren (Abschluss)

Schritt 11: Abschluss des Promotionsverfahrens - Der Dekan informiert die Doktorandin / den Doktorand über den Abschluss des Verfahrens  und weist daraufhin, dass die Promotion durch die Aushändigung der Urkunde vollzogen wird, sobald der Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertaion gemäß § 13 Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik Genüge getan ist. Wichtige Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie hier: ThULB: Hochschulschriften (Abgabe) (uni-jena.de)Externer Link

Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation 

Schritt 9: Aushändigung der Promotionsurkunde - Nach Abschluss des Promotionsverfahren wird die Urkunde vorbereitet und liegt zur Aushändigung vor. Wenn auch die Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare der Bibliothek vorliegt, erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten die Promotionsurkunde. Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht den Doktorgrad zu führen.

Gebühren

Die Promotionsgebühr beträgt derzeit 130,00 € und ist einzuzahlen auf das Konto:

  • Deutsche Bundesbank
  • IBAN: DE 09 8200 0000 0083 0015 03
  • BIC: MARKDEF1820
  • Verwendungszweck: Name, Vorname, FMI, Promotion
Formulare

Kontakt - Promotionsbüro

Anke Rüttger, Dr.
Fakultätsgeschäftsführerin
Dekanat der Fakultät für Mathematik und Informatik
Raum 3327
Ernst-Abbe-Platz 2
07743 Jena