Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen und im Studienalltag
Die Disability Pride Flag symbolisiert das Spektrum möglicher Behinderungen
Grafik: Ann Magill
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen.
Damit wir Ihnen diese Nachteilsausgleiche auch gewähren können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig – am besten zu Semesterbeginn – über Ihre Situation informieren und einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Die Gestalt eines Nachteilsausgleichs kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist auf die konkreten Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- Verlängerung der Prüfungszeit
- Genehmigung von Pausen, die nicht auf die Prüfungszeit angerechnet werden
- Prüfung in einem anderen Raum ohne Ablenkung
- Wechsel der Prüfungsform, sofern die Qualifikationsziele des Moduls auch mit dieser Prüfungsform nachweisbar sind
Dabei ist unser Grundsatz, dass die gewählte Kompensationsmöglichkeit Ihre Nachteile ausgleicht, aber nicht überkompensiert.
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren
- Den Nachteilsausgleich beantragen Sie beim jeweils zuständigen Prüfungsamt. Bei den B.Sc./M.Sc.-Studiengängen und Lehramtsstudiengängen der FMI ist also das Prüfungsamt der FMI Ihr Ansprechpartner.
- Vom Prüfungsamt erhalten Sie auch die notwendige Beratung (siehe unten).
- Wir empfehlen zum Beantragen das FormularDieser Link erfordert eine Anmeldung der Uni Jena. Wichtig ist, dass ein Antrag alle im Formular abgefragten Informationen enthält. Unvollständige Anträge verursachen Rückfragen und verzögern den Prozess.
Formular zum Antrag auf NachteilsausgleichDieser Link erfordert eine Anmeldung
Kontakt für Beratung (Mathematik/Informatik)
Stephanie Ostermann
- studienamt_fmi@uni-jena.de
- Telefon
- +49 3641 9-46011
- Link zum Herunterladen der vCard
- vCard
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