apl.-Professur
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Aus § 62 Abs. 6 ThürHG ergibt sich, dass die Würde eines "außerplanmäßigen Professors" auf Antrag vom Leiter der Hochschule einem Privatdozenten der Universität Jena verliehen werden kann. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Verleihung der Würde an der Fakultät für Mathematik und Informatik.
Gemäß § 62 Abs. 6 Satz 1 ist mit der Verleihung der Würde die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" (apl. Prof.) verbunden. Für eine korrekte Verwendung (auf Briefköpfen, in Signaturen, im Intra- und Internet) der Bezeichnung ist unbedingt Sorge zu tragen.