Prüfungsan- und -abmeldung
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Wo und wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Modulprüfung beginnt 14 Tage nach Vorlesungsbeginn und hat im Wintersemester bis zum 20. Dezember, im Sommersemester bis zum 15. Juni durch die Studierenden im elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltungssystem Friedolin zu erfolgen. Finden Prüfungen vor Ablauf dieser Frist statt, muss die Anmeldung mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Sollte eine eigenständige Prüfungsanmeldung über Friedolin nicht möglich sein, z.B. bei entsprechenden Wahlpflichtmodulen, Projektmodulen, Zusatzmodulen, ASQ-Modulen oder aufgrund vorgegebener Bedingungen für eine Masterzulassung, nutzen Sie bitte den Service DeskExterner Link.
Bitte achten Sie bei der elektronischen Prüfungsanmeldung immer auf die Bestätigungsmail und speichern Sie diese bis zum Semesterende ab!
Melden Sie sich bitte umgehend im Studien- und Prüfungsamt, sollte eine eigenständige Prüfungsanmeldung während der Anmeldephase nicht möglich sein.
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Meine Prüfungsanmeldung über Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Sollte eine Prüfungsanmeldung über Friedolin nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns über den Service Desk.Externer Link
Prüfen Sie vorab, ob Voraussetzungen für die entsprechende Modulprüfung im Modulkatalog Ihres Faches festgelegt sind. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben, ist generell keine Anmeldung zur Prüfung möglich.
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Kann ich mich direkt für den Wiederholungstermin anmelden?
Dies ist nur möglich, wenn sowohl der erste und als auch der zweite Prüfungstermin als Klausur geplant ist. Wenn Sie die Anmeldung zu dem Prüfungstermin mit dem späteren Datum vornehmen, dürfen Sie am früheren Prüfungstermin nicht teilnehmen. Änderungen in Ihrer Prüfungsplanung können Sie innerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase selbstständig vornehmen, indem Sie sich von einem Prüfungstermin abmelden und danach zum anderen Prüfungstermin anmelden. Nach Ablauf der Frist zur Prüfungsan- und -abmeldung im jeweiligen Semester ist keine Änderung mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anmeldung zum Ersttermin mit dem Datum der Wiederholungsprüfung im Fall eines Nichtbestehens oder eines genehmigten Prüfungsrücktrittes keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Prüfungszeitraum mehr haben. Eine Wiederholung der Prüfung ist i. d. R. erst nach einem Jahr möglich. Eventuelle negative Konsequenzen durch Studienverzögerungen, z. B. hinsichtlich einer BAföG-Förderung, anderer Stipendien oder der Ausschlussfrist zur Ablegung aller Prüfungen, liegen in Ihrer eigenen Verantwortung und sollten vor Ihrer Entscheidung von Ihnen bedacht werden.
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Wie melde ich mich nachträglich zur Prüfung an?
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich. Die Fristen sind bindend.
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Kann ich mich zur Prüfung wieder abmelden?
Während der Prüfungsanmeldephase können Sie sich immer wieder für die Prüfung an- und abmelden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin, ohne Angabe von Gründen, über Friedolin selbstständig wieder abzumelden.
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Wie kann ich mich von der Prüfung abmelden, wenn kein Prüfungstermin in Friedolin eingetragen ist?
Sollte eine selbstständige Prüfungsabmeldung über Friedolin nicht möglich sein, da kein Prüfungstermin eingetragen ist, melden Sie sich bitte über unseren Service DeskExterner Link von der Prüfung ab. Hängen Sie bitte an das Ticket einen Nachweis, wann die Prüfung stattfinden soll.
Prüfungsphase
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Was ist ein Prüfungszeitraum?
Ein Prüfungszeitraum umfasst die Prüfungen eines bestimmten Semesters und endet i. d. R. vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters. Innerhalb dieses Zeitraumes sollten die Prüfungen des jeweiligen Semesters abgeschlossen sein.
In der Regel umfasst der Regelprüfungszeitraum an der Fakultät für Mathematik und Informatik im Sommer- und Wintersemester jeweils die ersten vier (bzw. die letzten drei) Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
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Ich bin krank. Wie beantrage ich einen Prüfungsrücktritt?
Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, so müssen Sie das Versäumnis unverzüglich, aber grundsätzlich vor der Prüfung, anzeigen. Der Grund für den Prüfungsrücktritt ist innerhalb von drei Arbeitstagen entsprechend nachzuweisen.
Für den Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen verwenden Sie bitte ausschließlich das Formblatt zur "Prüfungsunfähigkeit"pdf, 222 kbpdf, 222 kb, welches Sie uns vollständig ausgefüllt als Anhang über den Service DeskExterner Link zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur dieses Formblatt akzeptiert wird. Der Rücktritt wird schnellstmöglich bearbeitet. Hinsichtlich der Verbuchung und ggf. der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kontrollieren Sie Ihr Friedolin-Konto.
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Was muss ich machen, wenn zwei Prüfungen an einem Tag stattfinden?
Finden an einem Tag mehrere Prüfungen statt, so besteht ein Wahlrecht. Sie müssen nur an einer Prüfung teilnehmen (Beschluss der Prüfungsausschüsse). Dabei sind Wiederholungsprüfungen immer nachrangig.
Eine Prüfungsverlegung für eine Prüfung zeigen Sie so früh wie möglich über den Service DeskExterner Link an. Sofern kein Prüfungstermin in Friedolin hinterlegt ist, benötigen wir einen Beleg in Form einer offiziellen Bestätigung über den angesetzten Prüfungstermin.
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Kann oder muss ich Prüfungen während des Praxissemesters ablegen? Verlängern sich Fristen?
Während des Praxissemesters sollen keine Modulprüfungen stattfinden (§ 2, Abs. 4 der Praxissemesterordnung PrO). Dabei orientiert sich der Zeitraum des Praxissemesters in seinem Beginn und Umfang an den Schulhalbjahren der Thüringer Schulen (§ 2, Abs. 3 PrO). Es kommt also immer zu einer Überlappung zwischen Hochschulsemester und Praxissemester.
Liegen Prüfungstermine im Praxissemester, so sind Sie von der Prüfung befreit. Das betrifft sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen. Bitte vereinbaren Sie die Prüfungstermine nach Möglichkeit so, dass Sie an der Erstprüfung teilnehmen können. Schwierig wird dieses Anliegen in der Regel im Wintersemester, da hier das Schulhalbjahr oftmals bereits kurz nach Vorlesungsende beginnt. Für eine zufriedenstellende Lösung kontaktieren Sie direkt den Prüfer.
Möchten Sie eine Prüfung im Praxissemester ablegen, so müssen Sie die Teilnahme beantragen. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung veröffentlicht auf seiner Seite ein Freistellungsformular für die SchuleExterner LinkExterner Link. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Erklärung (FormularExterner LinkExterner Link) über den Service DeskExterner Link im Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik ein, dass Sie an der Prüfung teilnehmen möchten. Diese Anmeldung ist dann verbindlich mit allen prüfungsrechtlichen Bestimmungen.
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Ich bin am Prüfungstag aus triftigen Gründen verhindert und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was soll ich tun?
Sollte ein triftiger Grund Sie an der Teilnahme einer Prüfung hindern, beantragen Sie über das entsprechende Ticket im Service DeskExterner Link einen Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund und reichen Sie geeignete Belege hierfür ein. Mögliche Gründe wären beispielsweise, dass zwei Prüfungen am gleichen Prüfungstag angesetzt worden sind, Sie sich im Praxissemester (Lehramt) befinden oder ein Urlaubssemester genehmigt wurde. Bitte beachten Sie, dass alle privaten Angelegenheiten wie Urlaubsreisen, Aktivitäten rund um Ihre Hobbys oder Familienfeiern nicht als triftiger Grund anerkannt werden können.
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Was passiert, wenn ich trotz Anmeldung nicht an der Prüfung teilnehme?
Der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden" aufgrund des Nichterscheinens).
Sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, sind diese unverzüglich (noch am Prüfungstag) im Studien- und Prüfungsamt anzuzeigen und innerhalb von 3 Arbeitstagen nachzuweisen.
Hinweis: Eine Prüfungsabmeldung ist bis zu einer Woche vor dem ersten und auch zweiten Prüfungstermin im Semester möglich.
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Wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?
Nach Anmeldung zu einer Modulprüfung können sich Studierende auch nach Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung zur Prüfung bis eine Woche vor dem Prüfungstermin von der Modulprüfung abmelden; dies gilt auch für Wiederholungsversuche.
Die Abmeldung erfolgt im Normalfall in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen". Ist eine Abmeldung nicht über Friedolin möglich - z. B. bei Prüfungen, die Sie über Antragsformulare direkt im Studien- und Prüfungsamt angemeldet haben - geben Sie uns bitte über den Service-Desk (Link Service Desk) Bescheid.
Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie sind in der Prüfungsverpflichtung.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
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Wo kann ich mir meine Prüfungen anerkennen lassen?
Um Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen in dem an der Friedrich-Schiller-Universität Jena aktuell belegten Studienfach einzubringen, stellen Sie bitte einen Antrag über den Service Desk (Link Service Desk), dem Sie die entprechenden Unterlagen, z. B. Transcript of Records, Unbedenklicheitsbescheinigung etc., beifügen.
Abschlussarbeit
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Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?
Die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen Sie zusammen mit dem Formblatt für die Bestätigung der Gutachterpdf, 142 kb über den Service DeskExterner Link
Der Zulassungsbescheid zur Abschlussarbeit geht Ihnen über den Service-Desk zu.
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Gibt es Gestaltungshinweise zur Abschlussarbeit?
Eine Vorgabe bezüglich der Gestaltung der Abschlussarbeit gibt es nicht. Bitte achten Sie lediglich darauf, dass auf dem Deckblatt Titel, Art der Abschlussarbeit mit Fach, Ihr Name sowie die Namen der Gutachter darauf enthalten sind.
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Wie und in welcher Form reiche ich meine Abschlussarbeit ein?
Die Einreichung der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über einen Upload-Link zur Uni-Cloud. Zusammen mit der Abschlussarbeit ist die eigenhändig unterschriebene Eigenständigkeitserklärung mit hochzuladen.
Den Upload-Link bekommen Sie bei bereits angemeldeten Abschlussarbeiten per Mail mitgeteilt.
Eine Abgabe von gedruckten Exemplaren der Abschlussarbeit ist nicht mehr erforderlich. Sollten Sie auf freiwilliger Basis für Ihre Gutachter ein gedrucktes Exemplar bereitstellen, so reichen Sie dies bitte eigenständig direkt bei Ihren jeweiligen Gutachtern ein. Dies ersetzt nicht die Abgabe in elektronischer Form.
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Wer vergibt das Thema und welche Gutachter/innen kann ich für die Abschlussarbeit wählen?
Das Thema für Ihre Abschlussarbeit erhalten Sie vom Themenverantwortlichen (= Betreuer) eines Bereiches. Bitte suchen Sie sich einen Bereich mit einem für Sie interessanten Gebiet und wenden Sie sich an den Leiter bzw. einen dort ansässigen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Als Gutachter muss zumindest ein Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik fungieren.
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Was ist bei externen Gutachter/innen zu beachten?
Externe Gutachter müssen i. d. R. promoviert sein und über ausgewiesene Expertise im Fachgebiet der Abschlussarbeit verfügen. Um die wissenschaftliche Qualität zu sichern, wird eine Anbindung an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung vorausgesetzt.
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Kann die Abschlussarbeit in einer anderen Sprache geschrieben werden?
Ja, das ist möglich.
Wird die Arbeit nicht in Deutsch verfasst, so ist dies mit den Prüfenden abzustimmen und in der Anlage zur Zulassung der Abschlussarbeit mit anzugeben. Eine Zusammenfassung in deutscher Sprache ist der Abschlussarbeit beizufügen.
Abschlussdokumente
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Wie erhalte ich mein Zeugnis?
Nach Einreichung der Abschlussarbeit haben die Gutachter vier (B. Sc.) bzw. sechs (M. Sc.) Wochen Zeit für die Erstellung der Gutachten. Sind diese im Studien- und Prüfungsamt eingegangen, wird automatisch die Erstellung der Zeugnisdokumente vorgenommen. Sobald die Zeugnisunterlagen abholbereit sind, erhalten Sie eine Nachricht über den Service Desk.
Die Abholung der Zeugnisunterlagen erfolgt während der Sprechzeiten. Alternativ ist ein Versand möglich; hierfür ist die Zusendung der aktuellen Postanschrift sowie einer Internetmarke (Großbrief + Einschreiben) erforderlich.
Nachteilsausgleich
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Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich folgende Angaben zwingend umfassen:
- Erläutern Sie, wie genau sich die Symptome Ihrer Erkrankung konkret auf die notwendigen Prüfungsleistungen (oder -formate) auswirken.
- Fügen Sie ein ausführliches Facharztattest bei, das die von Ihnen geschilderten Symptome bestätigt und den Umfang der Auswirkungen in Prüfungssituationen deutlich macht.
- Legen Sie ggf. weitere Nachweise bei (z.B. Unterlagen einer Fachgesellschaft für empfohlene Ausgleichsmaßnahmen; Bewilligungsbescheide früherer Nachteilsausgleiche anderer Schulen oder Hochschulen)
- Benennen Sie konkret die Ausgleichsmaßnahmen, die Ihnen aufgrund des bestehenden Nachteils gewährt werden sollen
Nutzen Sie für die Beantragung und Übermittlung von Nachweisen gern unseren Service DeskExterner Link.
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In welchen Fällen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Studierende, bei denen eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung vorliegt,
- die sich im Studium und speziell in Prüfungssituationen nachteilig auswirkt und
- die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen
haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu prüfen. Sollten Sie Fragen zu Nachteilsausgleichen in Prüfungssituationen haben, nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf. In sonstigen Fällen bietet das Diversitätsbüro und die Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums Beratungsangebote an.
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Mein Antrag auf Nachteilsausgleich wurde genehmigt. Worauf muss ich nun achten?
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich wird Ihnen in Form eines Bescheides zugesandt. Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Prüfer/innen bzw. deren Teamassistenzen in Verbindung, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
(Endgültig) nichtbestandene Prüfungen
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Was passiert, wenn ich alle drei Prüfungsversuche nicht bestanden habe?
Sofern es sich um ein Pflichtmodul handelt, gilt das Studium an der Universität Jena beendet.
Betrifft es ein Wahlpflichtmodul, so ist der Austausch gegen ein anderes Modul aus derselben Kategorie möglich. Der Austausch muss über den Service Desk angezeigt werden.
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Ich habe eine Prüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. Wie sind die nächsten Schritte?
In diesem Fall erhalten Sie einen Bescheid über das an der Universität Jena endgültig nicht bestandene Studium im entsprechenden Fach. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Dezernat 1 - Studierende infomiert, dass Sie keine Berechtigung zur Rückmeldung für das endgültig nicht bestandene Fach zum kommenden Semester haben.
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Kann ich einen vierten Prüfungsversuch beantragen?
Einen vierten Prüfungsversuch können Sie unter Angabe triftiger Gründe, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Prüfungstermin stehen, beantragen. Bitte achten Sie hierbei auf eine explizite Begründung und fügen ggf. Belege bei.
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Ich habe ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden. Habe ich damit meinen Prüfungsanspruch verloren?
Nein, Wahlpflichtmodule können beliebig ausgetauscht werden, sofern es möglich bleibt, die im Wahlpflichtbereich erforderlichen Leistungspunkte zu erreichen. Den Austausch des Wahlpflichtmoduls zeigen Sie über den Service DeskExterner Link an. Der Prüfungsanspruch wird ihm Rahmen der Bearbeitung Ihres Gesuchs wiederhergestellt.
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Ich habe den ersten Versuch nicht bestanden. Wie geht es weiter?
Aufgrund der bestehenden Prüfungsverpflichtung werden Sie in diesem Fall durch den Prüfer oder das Studien- und Prüfungsamt automatisch zum 2. Versuch innerhalb des Semesters angemeldet.
Liegt der Termin für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester, melden Sie sich eigenständig über Friedolin für den Wiederholungsversuch an.
Frist zur Beendigung des Studiums
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Innerhalb welcher Frist muss ich mein Studium spätestens abgeschlossen haben?
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Studium möglichst innerhalb der in der Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit abschließen. Zusätzlich gibt es eine abschlussspezifische Frist zum Ablegen aller Prüfungen:
- Bachelorstudiengänge: Regelstudienzeit + 4 Fachsemester = 10 Fachsemester
- Masterstudiengänge: Regelstudienzeit + 3 Fachsemester = 7 Fachsemester
- Lehramtsstudienfächer (außer Erweiterungsfächer): Regelstudienzeit + 7 Semester = 17 Fachsemester
Das Studien- und Prüfungsamt informiert die betroffenen Studierenden rechtzeitig vor Ende der Prüfungsfrist, damit bei Bedarf eine Studienfachberatung aufgesucht werden und ein gegebenenfalls notwendiger Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden kann.
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Ich bin zum Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen zum 01.04.2026 bereits an der Uni Jena immatrikuliert. Wann beginnt die Zählung der Fachsemester für meinen derzeitigen Studiengang?
Für alle Studierenden, die bei Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen bereits in Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengängen immatrikuliert sind, beginnt die Zählung der Prüfungsfrist in deren derzeitigem Studiengang im Wintersemester 2026/27 bei Fachsemester „Eins“. Das heißt, Sie haben ab Wintersemester 2026/27 unabhängig von Ihrem tatsächlichen Fachsemester noch
- 10 Fachsemester (Bachelorstudiengänge) bzw.
- 7 Fachsemester (Masterstudiengänge) bzw.
- 17 Fachsemester (Lehramtsstudienfächer außer Erweiterungsfächer)
Zeit, um Ihr Studium abzuschließen.
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Ich wurde darüber informiert, dass die Frist zum Abschluss aller Prüfungen in meinem Studiengang bald abläuft. Was soll ich tun?
Zunächst empfehlen wir Ihnen, einen Termin zur Studienfachberatung zu vereinbaren, um den Abschluss Ihres Studiums zu planen.
Wenn abzusehen ist, dass ein Studienabschluss innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist nicht realistisch ist und dies nicht durch Sie zu verantworten ist, haben Sie die Option, eine Fristverlängerung zu beantragen. Mögliche triftige Gründe für eine Fristverlängerung wären beispielsweise Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit. Bei Vorliegen einer chronischen Krankheit ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern möglich. Im Fall der anderen genannten Gründe ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern dann möglich, wenn Sie die Ihnen gemäß Immatrikulationsordnung der Universität Jena zustehenden Urlaubssemester noch nicht aus demselben Grund in Anspruch genommen haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Studienorganisation in Ihrer Verantwortung liegt und daher Fristverlängerungen z. B. aufgrund von nicht rechtzeitig angemeldeten Prüfungen, verzögerter Prüfungswiederholung, Nichtzulassungen aufgrund fehlender Vorleistungen oder von Ihnen vorgenommene Prüfungsabmeldungen i. d. R. keine triftigen Gründe für eine Verlängerung der Frist darstellen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung auch auf aufeinander aufbauende Module (konsekutive Module) und die studiengangsspezifischen Voraussetzungen zur Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen sowie der Abschlussarbeit.
Bitte reichen Sie bei Bedarf den Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig im Studien- und Prüfungsamt ein und belegen Sie die von Ihnen angegebenen Gründe mit geeigneten Dokumenten.
Sollten Sie bis zum Fristablauf keinen Antrag auf Fristverlängerung einreichen, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Sonstiges
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Was ist Friedolin?
Friedolin ist die Studien- und Prüfungsverwaltung im Internet an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Hier wird Ihr Studien-/Prüfungsverlauf dokumentiert. Über Friedolin erfolgt u. a. die Veranstaltungsbelegung, die Prüfungsanmeldung und Noteneinsicht. Das komplette Spektrum, weitere Informationen und Benutzungshinweise finden Sie direkt auf der Friedolin Homepage und im dortigen Hilfe-Center.
Prüfungsrechtlich relevant sind nur die Angaben in Friedolin!
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Ist die Veranstaltungsbelegung gleichzeitig die Prüfungsanmeldung?
Nein, die Veranstaltungsbelegung ist nicht gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Diese erfolgt separat.
Mit "Belegwunsch Module" nach Login in Friedolin belegen Sie einen Platz in einer Lehrveranstaltung. Die Eintragung sollte vor Vorlesungsbeginn erfolgen. Es bietet sich an, sich zuerst über das Vorlesungsverzeichnis für Veranstaltungen anzumelden und sich danach für das Modul anzumelden, zu denen die jeweilige Veranstaltung gehört.
Bei Parallelveranstaltungen (z. B. Übungsgruppen) können Sie mit Hilfe der Prioritätensetzung Ihre Wunschtermine angeben. Näheres dazu finden Sie in den FAQ von Friedolin.
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Welche Regelungen gelten für den BAföG-Bescheid Formblatt 5?
Die Bescheinigung (Eignungsnachweis) über die zum jeweiligen Zeitpunkt übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 (BAföG - Formblatt 5) wird erteilt, wenn unten stehende Kriterien erfüllt sind:
3. Fachsemester
- Bachelor: Es müssen 57 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
- LA Gymnasium: Es müssen im Fach 29 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.¹
- LA Regelschule: Es müssen im Fach 26 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.¹
4. Fachsemester
- Bachelor: Es müssen 75 LP nachgewiesen. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
- LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 38 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
- LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 35 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
5. Fachsemester
- Bachelor: Es müssen 105 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
- LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 50 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert. (*)
- LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 47 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert. (*)
6. Fachsemester
- Bachelor (nur Angew. Inf.): Es müssen 135 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
- LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 65 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.²
- LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 62 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.²
Anmerkungen
- ¹Die Fachdidaktik A kann berücksichtigt werden.
- ²Das Praxissemester wird mit 15 LP je Fach berechnet.
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Wie und wann exmatrikuliere ich mich?
Nach Abschluss/Abbruch Ihres Studiums müssen Sie sich offiziell exmatrikulieren. Die Exmatrikulation erfolgt über Friedolin 2.0 (Kachel "Anträge"). Nach erfolgreicher Exmatrikulation steht die Exmatrikulationsbescheinigung im Bereich „Bescheinigungen/Bescheide“Externer Linkzum Download und Druck bereit.
Wenn Sie alle anderen Prüfungsleistungen bereits erfolgreich erbracht haben, dann können Sie sich nach der Anmeldung der Abschlussarbeit und vor der Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikulieren. Für die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig. Wenn Sie diese Option in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher im Studien- und Prüfungsamt beraten lassen, ob wirklich alle anderen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß erbracht sind.
Eine offizielle Exmatrikulation ist immer erforderlich, unabhängig vom Grund Ihrer Beendigung der Studienzeit an der Friedrich-Schiller-Universität. Die Exmatrikulationsbescheinigung ist wichtig für den Nachweis Ihrer Studienzeit und zur späteren Vorlage für die Rentenversicherung.
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Semesterende. Beginnen Sie nach Studienende mit einer beruflichen Tätigkeit/Stipendium, muss die Exmatrikulation spätestens einen Tag vor Arbeitsaufnahme/Stipendienbeginn erfolgen.